Grundlegende Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund des einstimmigen Beschlusses der bayerischen Staatsregierung gilt Nachfolgendes:

Ab heute Nacht, Freitag, 20.03.2020 um 00.00 Uhr gelten 14 Tage grundlegende Ausgangsbeschränkungen.

 

Erlaubt:

  • Die Fahrt in die Arbeit
  • Die Fahrt zum Arzt bzw. zur Apotheke
  • Der Einkauf von Lebensmitteln
  • Der Spaziergang im Freien, jedoch nur mit der engeren Familie, ansonsten nur Alleine
  • Gassi-Gänge mit dem Hund,

 

 

Einschränkungen:

  • Besuche in Einrichtungen mit Risikogruppen wie Seniorenheimen und Krankenhäusern sind nicht mehr erlaubt (Ausnahmen bei Sterbefällen oder bei werdenden Vätern sind individuell mit den Einrichtungen zu klären)
  • Nicht mehr zulässig sind Einkäufe in Baumärkten, der Friseurbesuch, Ergotherapie u.Ä.
  • Weitere Einschränkungen gelten für die Gastronomie, ausgenommen to-go / drive-In und Lieferservice

 

 

Ich muss Sie bitten, in ihrem eigenen Interesse, diese Einschränkungen zu beachten, da andernfalls Bußgelder durch Polizei bzw. Landratsämter verhängt werden können.

Sobald uns eine schriftliche Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung zugeht, werden wir diese unverzüglich hier und auf unseren weiteren Kanälen veröffentlichen.

Ihr

Jens Machold

1. Bürgermeister

 

1 Antwort

  1. Franci Linker sagt:

    Konnte den Gottesdienst vom Chiemsee aus mitverfolgen. Eine tolle Idee. Vielen Dank den beiden engagierten Pfarrern!

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