Winterdienst – Räum- und Streupflicht
Bereits morgens um 03.00 Uhr haben unsere Kollegen vom Bauhof mit den Straßenkontrollen begonnen, um rechtzeitig mit den Räum- und Streueinsatz fortzufahren.
Die Wege und Straßen werden abgestuft nach der Verkehrsbedeutung (Hauptstraßen, Schulwege…) geräumt.
Bitte achten auch Sie auf geräumte Gehwege. Diese sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten Stoffen (z. B. Splitt,) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Kommen Sie gesund und sicher durch den Winter!