Zutritt zu den gemeindlichen Turnhallen

Aufgrund des Inkrafttretens der fünfzehnten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) gelten ab sofort folgende Regeln in unseren Hallen:

Für Sportstätten gilt seit 24. November 2021 2G plus, § 4 Abs. 1 der 15. BayIfSMV. D.h. es haben nur noch geimpft, genesen und zusätzlich getestete Personen Zugang.

Getesteten Personen stehen gleich:

    1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
    2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen,
    3. noch nicht eingeschulte Kinder

      und

    4. geimpfte Personen, die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben (geboosterte Personen)
    5. oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben.

Laut Auskunft des Corona Verbraucherschutz beim Landratsamt Pfaffenhofen gilt  beim Sport weiterhin keine Maskenpflicht.

 

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