Landratsamt informiert: Versammlungen müssen angezeigt werden
Folgende Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung erreichte uns vom Landratsamt Pfaffenhofen:
Landratsamt informiert: Versammlungen müssen angezeigt werden
Eine Versammlung nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz (BayVersG), wie sie am vergangenen Mittwoch auf dem Hauptplatz in Pfaffenhofen abgehalten wurde, muss zwar nicht genehmigt, aber angezeigt werden. Eine Versammlung ist nach der Definition des Versammlungsgesetzes eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Sie ist dann öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.
Das Landratsamt Pfaffenhofen weist darauf hin, dass solche Versammlungen unter freiem Himmel, sofern es sich nicht um Spontanversammlungen handelt, bei der Versammlungsbehörde im Landratsamt Pfaffenhofen mindestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe angemeldet werden müssen. Eilversammlungen sind spätestens mit der Bekanntgabe (z.B. dem Aufruf oder der Einladung hierzu) anzuzeigen.
Die Kundgebung vom vergangenen Mittwochnachmittag am Hauptplatz in Pfaffenhofen erfüllte die Kriterien für das Vorliegen einer anmeldepflichtigen Versammlung, auch wenn sich gegenüber der Polizei kein Organisator oder Versammlungsleiter zu erkennen gab.
Zu der Versammlung wurde allerdings Tage zuvor in den sozialen Medien aufgerufen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen gibt zu bedenken, dass derjenige, der als Veranstalter oder Leiter eine Versammlung unter freiem Himmel durchführt, ohne sie vorher anzuzeigen, grundsätzlich mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Verhängung eines empfindlichen Bußgelds rechnen muss. Als Veranstalter wird hierbei bereits angesehen, wer eine solche Versammlung initiiert bzw. dazu aufruft.
Die Anmeldung hingegen hat für die Veranstalterin oder den Veranstalter und die Versammlungsleitung mehrere Vorteile. Sie genießt den Schutz des Versammlungsrechts und bereits im Vorfeld bietet die Versammlungsbehörde ein Kooperationsgespräch an, bei dem gemeinsam mit Vertretern der Polizei und der örtlichen Gemeinde der Ablauf der Kundgebung durchgesprochen wird. Auch offene Punkte, wie z.B. die Kundgebungsfläche werden dabei geklärt. „In den vergangenen Jahren hat es dann bei den anschließenden Kundgebungen praktisch keine Probleme gegeben“, so Wolfgang Koch, Leiter der Versammlungsbehörde im Landratsamt.
Für Samstag, 4. Dezember wurde im Rahmen der Veranstaltung vom letzten Mittwoch erneut zu einer Versammlung in Pfaffenhofen aufgerufen. Auch diesmal erfolgte keine Anmeldung. Eine Kundgebungsfläche wurde nicht beantragt. Der Bereich vom vergangenen Mittwoch auf dem unteren Hauptplatz ist schon aufgrund des Wochenmarktes nicht möglich.
„Die Initiatoren der Versammlung müssen, falls diese nicht vorher im Landratsamt Pfaffenhofen angemeldet wird, mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen“, so Wolfgang Koch. Das Anmeldeformular könne von der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden.