Mitteilungen vom Landratsamt: Öffnungszeiten Entsorgungseinrichtungen & Novelle Verpackungsgesetz 2021

Folgende Pressemitteilungen haben wir vom Landratsamt mit der Bitte um Veröffentlichung erhalten:

Öffnungszeiten der Entsorgungseinrichtungen über die Feiertage

Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, haben die Wertstoffhöfe im Landkreis am Freitag, 24. Dezember und am Freitag, 31. Dezember geschlossen. Nach bzw. zwischen den Feiertagen haben die Wertstoffhöfe wieder zu den bekannten Zeiten geöffnet.

Die Hausratsammelstelle in Pfaffenhofen, Bürgermeister-Stocker-Straße 2 und der Rot-Kreuz-Laden in Manching, Ingolstädter Straße 18 haben von Montag, 27. bis einschließlich Freitag, 31. Dezember geschlossen. Ab Dienstag, 4. Januar sind beide wieder zu den üblichen Zeiten, Dienstag – Freitag 8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Samstag von 8:30 – 13 Uhr, geöffnet. Am Donnerstag, 6. Januar (Heilig-Drei-König) ist geschlossen.

Wie der Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt mitteilt, ist die Deponie Eberstetten II in der Zeit von Dienstag, 21. Dezember bis Freitag, 7. Januar geschlossen. Ab Montag, 10. Januar ist die Deponie wieder zu den üblichen Zeiten, montags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr, geöffnet. Abfälle aus Privathaushalten können während dieses Zeitraumes an der Müllverwertungsanlage Mailing angeliefert werden. Die Öffnungszeiten: jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Heilig Abend und Silvester ist die Anlage geschlossen.

Die Geschäftsstelle des AWP in der Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen ist am Freitag, 24. Dezember und am Freitag, 31. Dezember geschlossen. Zwischen den Feiertagen ist die Geschäftsstelle am Montag, 27., Dienstag, 28., Mittwoch, 29. und Donnerstag, 30. Dezember von 8:00 – 12:00 Uhr und von 13 – 16 Uhr geöffnet.

Die Abholung vorbestellter Abfalltonnen im Lager des AWP in der Raiffeisenstraße 6 in Pfaffenhofen ist am Dienstag, 21. und am Donnerstag, 23. Dezember sowie am Dienstag, 4. Januar möglich. Die Abholzeiten sind dienstags von 8 – 11 Uhr und donnerstags von 14 – 16 Uhr. Die Abholung vorbestellter Abfalltonnen am Wertstoffhof Vohburg, Regensburger Straße 40 ist am Mittwoch, 22. und am Mittwoch 29. Dezember sowie am Mittwoch, 5. Januar möglich. Die Abholzeiten sind mittwochs von 16 – 17 Uhr.

Die Gartenabfallsammelstelle bei der Fa. Hechinger ist am 24. und 31. Dezember 2021 geschlossen. Zwischen den Feiertagen hat die Sammelstelle von Montag – Freitag jeweils von 7 – 12 Uhr und von 13 – 17 Uhr geöffnet. Bis Ende Februar 2022 hat die Sammelstelle samstags geschlossen.

 

Novelle des Verpackungsgesetzes 2021
Änderungen auch für Lieferdienste und Restaurants

 Ab 1. Januar 2022 sollen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) grundsätzlich pfandpflichtig sein. Getränkedosen werden ebenfalls ausnahmslos pfandpflichtig. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Ab 2024 wird die Pfandpflicht auch auf Plastikflaschen mit Milchgetränken ausgeweitet. „Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt dafür, dass diese verwertet werden können. Es lassen sich neue Flaschen oder etwa Textilien herstellen“, so Johannes Luschmann vom Fachbereich Energie und Klimaschutz am Landratsamt.

Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, so genanntes Rezyklat, enthalten. Ab 2030 wird diese Quote auf mindestens 30 Prozent für sämtliche Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff erhöht.

Auch für Lieferdienste und das Essen zum Mitnehmen bei der Gastronomie ergeben sich dadurch Änderungen. Johannes Luschmann: „Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Das gilt dann übrigens EU-weit.“ Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

Ab dem 3. Juli 2021 wurden außerdem Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik, wie z. B. Einwegbesteck und-Teller, Wattestäbchen, Strohhalme und Rührstäbchen EU-weit verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor.

Quelle der Grafik „Schritte zur Abfallvermeidung“: Änderungen im Verpackungsgesetz (bundesregierung.de)

 

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