Geflügelpest – Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Folgende Pressemitteilung erreichte uns vom Landkreis Pfaffenhofen mit der Bitte um Veröffentlichung:

Geflügelgrippe breitet sich in Bayern aus
Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zur Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen

Bayernweit werden ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln, wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln erlassen. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort zu melden.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamts unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/

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