Ehrung von langjährig ehrenamtlich tätigen Menschen in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Organisationen im Landkreis Pfaffenhofen

Hier eine aktuelle Pressemitteilung des Landratsamts Pfaffenhofen a.d.Ilm mit der Bitte um Veröffentlichung:

Ehrenamt in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Organisationen
Verdiente Personen können für Ehrung vorgeschlagen werden

Auch im nächsten Jahr sollen wieder langjährig ehrenamtlich tätige Frauen und Männer aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Organisationen im Landkreis Pfaffenhofen für ihren besonderen Einsatz gewürdigt werden.

Vorgeschlagen werden können folgenden Personen:

  1. Ehrenamtlich tätige Personen können geehrt werden, wenn sie für eine o.g. Organisation mit Sitz im Landkreis Pfaffenhofen das Amt
    – des 1. Vorsitzenden 15 Jahre
    – des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters des Vereins oder als Leiter einer selbstständigen Abteilung eines größeren Vereins 20 Jahreinne haben oder bis vor zwei Jahren inne hatten- Sonderfälle, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre tätig waren.
  2. Weitere Ehrung
    Ehrenamtlich tätige Personen, welche den unter Ziff. 1 genannten Zeitraum deutlich überschreiten, können erneut für eine Ehrung vorgeschlagen werden.
  3. Die Vorschläge sind mit ausführlicher schriftlicher Begründung von den Vereinen, Verbänden und Organisationen beim Landratsamt einzureichen.
  4. Der Vorschlag muss folgende Angaben enthalten:a) Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Vereinszugehörigkeit der zu ehrenden Person
    b) Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit
    c) Anlass, Art und Zeitpunkt der bisherigen Ehrungen
  5. Diese Richtlinien gelten nicht für Mitglieder von politischen Vereinigungen sowie Hilfs- und Rettungsorganisationen. Deren Wirken wird durch ihre Organisation oder durch den Landkreis gesondert gewürdigt.

Das Landratsamt bittet alle infrage kommenden Vereine und Organisationen des Landkreises Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben ihrer Gemeinde erhalten haben, ihre für o. g. Ehrung in Frage kommenden Personen (unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien nach Stand 10.12.2012) bis spätestens 19. Februar 2023 dem Landratsamt Pfaffenhofen, Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen oder per E-Mail unter astrid.appel@landratsamt-paf.de vorzuschlagen.

 

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