Welche Räum- und Streupflicht haben Anlieger
Aufgrund des vielen Schneefalls in der letzten Woche erreichen uns immer noch Anfragen über die eigene Räum- und Streupflicht. Hier gilt:
Winterdienst: Bitte Gehwege räumen und streuen
Bitte halten Sie jetzt im Winter die Gehwege vor Ihrem Grundstück in einem sicheren Zustand. Ist kein Gehweg vorhanden, müssen Sie einen ein Meter breiten Streifen von Schnee und Eis befreien.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, damit alle möglichst gut und sicher durch den Winter kommen!
- An Werktagen von 7 bis 20 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr
- Bitte räumen Sie Schnee und streuen Sie bei Glätte, wenn nötig mehrmals am Tag.
- Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
- Sind Sie wegen Urlaub, Beruf, Alter oder Krankheit nicht zum Räumen und Streuen in der Lage, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um zuverlässigen Ersatz (denn bei Unfällen haftet der jeweilige Anlieger).
- Verzichten Sie auf Streusalz – dieses ist nicht nur schädlich für Pflanzen, Böden, Gewässer und Grundwasser, sondern es kann auch bei Tieren zu schmerzhaften Entzündungen der Pfoten führen.
- Greifen Sie besser zu Split, Sand oder Granulat. Diese Materialien erhöhen die Reibung zwischen Eis und Schuhsohle, und sorgen damit für mehr Halt.
Hallo ,
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Danke schön
Gael Kerdanet