Allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel aufgehoben
Ebenso ist es nicht mehr erforderlich, dass Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück im Bestandregister ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren müssen zudem keine ergänzenden Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen. Das Landratsamt Pfaffenhofen hat damit seine Allgemeinverfügung vom 5. März hinsichtlich der Aufstallungspflicht von Geflügel weitgehend aufgehoben. Jedoch besteht weiterhin das Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel verkauft oder zur Schau gestellt werden.
Für Wildvögel (hierunter fallen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt weiterhin ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Pfaffenhofen