Unsere Gastronomen freuen sich auf Sie!
Endlich – Zeit zum Verwöhnen und Genießen!
Wie das Landratsamt in der PR-Mitteilung vom 18.05.21 mitteilt, ist mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ein Gastronomiebesuch im Außenbereich möglich.
- Sitzen an einem Tisch Personen aus einem Haushalt, ist kein Testnachweis erforderlich.
- Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 24 Stunden alter negativer PCR-Test der Tischgäste erforderlich. Für vollständig geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren entfällt dieser Testnachweis.
- Geöffnet bleiben darf bis spätestens 22:00 Uhr.
- Es gelten die derzeitigen Kontaktbeschränkungen (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen)
- sowie zusätzlich die bekannten Hygienemaßnahmen, etwa eine FFP2-Maskenpflicht oder die Abstandsregeln.
Rufen Sie bei unseren Gastronomen an, gönnen Sie sich was und unterstützen dabei unsere Wirte.
https://www.wolnzach.de/Gastronomie-und-Unterkuenfte.n76.html
Aktuell geltende Regelungen im Landkreis Pfaffenhofen ab 18.05.2021