Unsere Gastronomen freuen sich auf Sie!

Endlich – Zeit zum Verwöhnen und Genießen!

Wie das Landratsamt in der PR-Mitteilung vom 18.05.21 mitteilt, ist mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ein Gastronomiebesuch im Außenbereich möglich.

  • Sitzen an einem Tisch Personen aus einem Haushalt, ist kein Testnachweis erforderlich.
  • Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 24 Stunden alter negativer PCR-Test der Tischgäste erforderlich. Für vollständig geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren entfällt dieser Testnachweis.
  • Geöffnet bleiben darf bis spätestens 22:00 Uhr.
  • Es gelten die derzeitigen Kontaktbeschränkungen (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen)
  • sowie zusätzlich die bekannten Hygienemaßnahmen, etwa eine FFP2-Maskenpflicht oder die Abstandsregeln.

Rufen Sie bei unseren Gastronomen an, gönnen Sie sich was und unterstützen dabei unsere Wirte.
https://www.wolnzach.de/Gastronomie-und-Unterkuenfte.n76.html

 

Aktuell geltende Regelungen im Landkreis Pfaffenhofen ab 18.05.2021

Schnelltest-Terminbuchung

 

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