Zutritt zu den gemeindlichen Turnhallen
Aufgrund des Inkrafttretens der fünfzehnten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) gelten ab sofort folgende Regeln in unseren Hallen:
Für Sportstätten gilt seit 24. November 2021 2G plus, § 4 Abs. 1 der 15. BayIfSMV. D.h. es haben nur noch geimpft, genesen und zusätzlich getestete Personen Zugang.
Getesteten Personen stehen gleich:
-
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen,
- noch nicht eingeschulte Kinder
und
- geimpfte Personen, die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben (geboosterte Personen)
- oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben.
Laut Auskunft des Corona Verbraucherschutz beim Landratsamt Pfaffenhofen gilt beim Sport weiterhin keine Maskenpflicht.