Information aus dem Finanzamt zur Grundsteuerreform

Folgende Mitteilung haben wir aus unserem Steueramt erhalten mit der Bitte um Veröffentlichung:

In den vergangenen Tagen und Wochen haben Sie vom Finanzamt zum Teil mehrmals Post bekommen. Sofern Sie ein Wohnhaus haben, das bisher in der Grundsteuer A veranlagt wird, wurden Sie informiert, dass hierfür nun ein Aktenzeichen für die Veranlagung des Wohnhauses in der Grundsteuer B reserviert wurde. Mit einem weiteren Schreiben informiert Sie das Finanzamt, dass nun die „Grundsteuererklärung“ demnächst durchzuführen ist.

Der Markt Wolnzach weißt daraufhin, dass wir Sie hierin nicht unterstützen können, da die ausschließliche Kompetenz der Bewertung der Grundsteuer beim Finanzamt liegt.

Die vom Finanzamt angekündigten Formulare, welche auch in der Gemeinde abgeholt werden könnten, sind nicht vorhanden. Dies ist eine Fehlinformation des Finanzamtes!!

Bitte wenden Sie sich auch hierzu an das Finanzamt.

Ihr Finanzamt informiert und hilft Ihnen dabei. Hier die Veröffentlichung des Finanzamtes im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de

Was müssen Sie tun?

Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER -Ihr Online – Finanzamt – unter https://www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Falls Sie nicht die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater Sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.

Ist eine elektronische Abgabe für Sie nicht möglich, kann die Steuererklärung auch auf Papier eingereicht werden.

  • Die bayerischen Formulare stehen ab Mitte April in einer grauen Variante ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck bereit. Der Link wird ab Mitte April hier auf der Internetseite unter grundsteuer.bayern.de zu finden sein.
  • Alternativ stehen Ihnen die bayerischen Formulare in der grünen Variante ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern zur Verfügung. Diese grünen Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.

Dem Markt Wolnzach stehen keine Formulare zur Verfügung!

Alle Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer beantworten Ihnen die für die Bewertung der Grundsteuer zuständigen Finanzämter. Hierzu wurde eine Hotline Nr. eingerichtet: 089 30 70 00 77

 

 

 

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