Wenn privates Grün in Gehwege und Straßen ragt!
Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher (Art. 29, Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG))
Immer wieder erreichen den Markt Wolnzach Beschwerden über überhängende Äste, Sträucher und Hecken die den Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer) zu schaffen machen.
Wegen der Überwüchse müssen an manchen Geh- und Radwegen Fußgänger und Radfahrer sogar auf die Straße ausweichen.
In Straßen ohne Gehwege wird die Straßenbreite vermindert, so dass dort kaum noch oder nur mit starker Behinderung des Verkehrs geparkt werden kann.
Zudem werden Verkehrszeichen verdeckt und stark bewachsene Straßenecken sind auch für Autofahrer nur schlecht einzusehen, so dass das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich ist.
Der Markt Wolnzach bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer dringend, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste (Totholz) müssen aus Bäumen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.
– Beachten Sie das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.
Negativbeispiel Gehweg
In diesem Zusammenhang möchten wir auch an die Reinigung öffentlicher Straßen und Flächen, und an das Entleeren von Sinkkästen erinnern!
Immer mehr stellen wir fest, dass das Reinigen der öffentlichen Straßen bei einigen Anliegern vernachlässigt wird. In Pflasterfugen wachsendes Unkraut führt zu Wassereintritten in den Straßenkörper und verursacht erhebliche Folgeschäden.
Die An- bzw. die Hinterlieger sind verpflichtet, die Gehwege sauber zu halten sowie von Gras, Unkraut, Moos und den Anflug von sonstigen Pflanzen freizuhalten.
Wir verweisen auf die gemeindliche Reinigungssatzung für Straßen- und Gehbahnen, die Sie der Homepage www.wolnzach.de entnehmen können.
Sie können als An- bzw. auch Hinterlieger, bei ordnungsgemäßer Reinigung der öffentlichen Flächen einen großen Beitrag leisten, damit unsere Straßen und Gehwege möglichst lange erhalten bleiben und keine teure Sanierungskosten entstehen.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung herzlichen Dank!
Ansprechpartnerinnen: Fr. Sauer, Fr. Schulz 08442 65-21, -36