Hinweis zum Versand der Grundsteuerbescheide
Sie haben Ihren Grundsteuerbescheid/-bescheide für das Jahr 2025 erhalten.
Hierzu möchten wir Ihnen dazu einige Informationen geben, die wir auf unserer Homepage wie folgt für Sie zusammengestellt haben:
Hinweis zum Versand der Grundsteuerbescheide –
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid des Marktes Wolnzach kann nicht damit begründet werden, dass einer der anderen Bescheide fehlerhaft sei.
Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass bereits in den Grundlagenbescheiden Fehler gemacht wurden, wenden Sie sich schriftlich an das Finanzamt.
Ein entsprechender Antrag kann hier auf unserer Homepage heruntergeladen werden.