Eine kleine Auffrischung: Wie war das nochmal mit der Räum- und Streupflicht?
Wenn es glatt ist und / oder schneit sind nicht nur unsere Kollegen vom Bauhof in Sachen Räum- und Streueinsatz gefragt.
Bitte räumen auch Sie Ihre Gehwege! Diese sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten Stoffen (z. B. Splitt,) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Die Wege und Straßen werden übrigens von den Räumdiensten abgestuft nach der Verkehrsbedeutung (Hauptstraßen, Schulwege…) geräumt.
Kommen Sie gesund und sicher durch den Winter!